Intervalle bei der Überprüfung

 

KÜO
§3

Anlagearten

-

Abgasleitungen
Abgasschornsteine
Verbindungstücke

Abgaswege + CO
Verbrennungsluft-
zuführung

-

Gasfeuerungsanlage
mit

-

Überprüfungs-
intervalle

Überprüfungs-
intervalle

(1) 1.

Unterdruck und
Strömungssicherung

-

einmal jährlich

einmal jährlich

(1) 2.

Unterdruck ohne
Strömungssicherung

-

einmal jährlich

einmal alle zwei Jahre

(1) 3.

Überdruck

-

einmal
alle zwei Jahre

einmal
alle zwei Jahre

(1) 4.

Überdruck und gemeinsamer Zertifizierung der Abgasanlage

erstmalig nach drei Jahren

einmal
alle zwei Jahre

einmal
alle zwei Jahre

(1) 5.

Außenwandgasfeuerstätten zur zentralen Beheizung oder Brauchwassererwärmung

-

-

einmal
alle zwei Jahre

(1) 6.

Lüftungsanlagen

-

einmal jährlich